Die Abwicklung der Energiepreispauschale wirft eine Fülle an Praxisfragen auf. Das Bundesfinanzministerium stellt jetzt ein FAQ-Angebot zur Verfügung, das auf viele dieser Fragen verbindliche Antworten gibt.
MehrZur lohnsteuerlichen Behandlung von Unterstützungsleistungen der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg gibt das Bundesfinanzministerium Hinweise. So können unter Beachtung der Lohnsteuer-Richtlinien Beihilfen und Unterstützungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer steuerfrei sein.
MehrDie Steuerschätzung vom Mai 2022 erwartet für die Jahre 2022 bis 2026 rund 221 Milliarden Euro mehr Einnahmen als bisher angenommen. Auch wenn die Zahlen teilweise unter Vorbehalt stehen, sollten Spielräume genutzt werden, um den Standort durch Entlastungen zu stärken.
MehrMit dem Gesetz werden in der Corona-Krise geschaffene steuerliche Erleichterungen verlängert. Die Regelungen sind in der aktuellen Lage hilfreich, das Gesetz greift jedoch weitere Themen nicht auf, die aus Sicht der Wirtschaft langfristig wichtig sind und im Gesetzgebungsprozess diskutiert wurden.
MehrIm Zuge der Umsetzung der internationalen Mindeststeuer in der EU zeigt sich eine Fülle an Schwierigkeiten. Wir fassen die zentralen politischen Anliegen zusammen, die sich daraus ergeben.
MehrThe objectives associated with the global minimum tax must be achieved with as few side effects as possible. To this end, the EU must exclude avoidable burdens and risks utmost during implementation.
MehrEin Ländererlass vom 30. Dezember 2021 erläutert, in welchen Fällen die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen erhalten bleiben kann, auch wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Corona-Krise die dafür verlangten Lohnsummenauflagen verletzt.
MehrDie mit der globalen Mindeststeuer verbundenen Ziele müssen mit möglichst geringen Nebenwirkungen erreicht werden. Dazu muss die EU im Rahmen der Umsetzung vermeidbare Belastungen und Risiken soweit wie möglich ausschließen.
MehrDie vbw tritt für eine EU-Steuerpolitik ein, die den Binnenmarkt stärkt und Nachteile gegenüber Drittmärkten vermeidet. Bei allen Vorhaben muss daher auf einfache Handhabbarkeit, Vermeidung unnötiger Bürokratie und eine grenzüberschreitende Angleichung des Steuerrechts geachtet werden.
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