Die Europäische Union hat zum 01. Juli 2026 ihre Einfuhrzölle auf Industriegüter aus den Vereinigten Staaten gesenkt und Zollkontingente für Agrarimporte geschaffen. Damit erfüllt sie ihre Zusagen aus der 2025 mit den USA geschlossenen Zollvereinbarung.
Für Bayern ist das von erheblicher Bedeutung: 2025 importierte der Freistaat Waren aus den USA im Wert von rund 11,2 Milliarden Euro, was etwa fünf Prozent aller bayerischen Importe ausmachte. Zu den wichtigsten Einfuhren zählten Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile, Geräte zur Datenverarbeitung sowie elektronische, optische und pharmazeutische Produkte. Der Großteil dieser Waren war mit Einfuhrzöllen belastet.
Die Verordnung im Überblick
Die Zölle werden für alle in Anhang I der Verordnung aufgeführten Waren auf null Prozent gesenkt. Das betrifft die meisten Einfuhren, darunter Kraftfahrzeuge, Elektronik, Maschinen, Chemikalien sowie Stahl und Aluminium. Für Fleisch und Milchprodukte sowie für andere in Anhang III der Verordnung aufgeführten Lebensmittel und Agrarprodukte wurden Zollkontingente festgelegt.
Die Zollsenkungen gelten nicht rückwirkend. Das bedeutet, dass keine Rückerstattung der zwischen August 2025, dem Zeitpunkt der Einigung im Handelsstreit, und heute entrichteten Zölle erfolgt. Zudem werden die Zölle nur bis zum 31. Dezember 2029 gesenkt. Somit könnte der transatlantische Handel nach den US-Präsidentschaftswahlen und der Europawahl im Jahr 2029 wieder zum Streitthema werden.
Schutzklauseln und Druckmittel gegenüber den USA
Einige Teile der Verordnung gehen über die Zollvereinbarung von 2025 hinaus. So ermächtigt die Verordnung die Europäische Kommission, Schutzmaßnahmen für Branchen zu ergreifen, die unter dem verstärkten Wettbewerb durch US-Importe leiden. Die Kommission muss die Auswirkungen der Zollsenkungen überwachen. Vertreter der Industrie, EU-Mitgliedstaaten und Mitglieder des Europäischen Parlaments können die Kommission auffordern, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn sie befürchten, dass die europäische Industrie durch verstärkte US-Importe beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus zielt die Verordnung darauf ab, die Verhandlungsposition der Europäischen Union gegenüber den Vereinigten Staaten zu stärken. Die Europäische Kommission kann Zollsenkungen zurücknehmen, falls die USA gegen die Bestimmungen der Gemeinsamen Erklärung verstoßen oder die Handelsbeziehungen auf andere Weise gefährden. Eine Klausel zu Stahl- und Aluminiumzöllen sieht vor, dass die Kommission die europäischen Zölle auf Stahl und Aluminium erhöhen kann, sofern die USA ihre Zölle auf europäischen Stahl und Aluminium nicht bis zum 31. Dezember 2026 auf höchstens 15 Prozent gesenkt haben.
Weitere Umsetzung der Zollvereinbarung
Trotz der Zollsenkungen, ist die Zollvereinbarung ist noch nicht vollständig umgesetzt. Die USA stellen ihre Zollpolitik neu auf, seit zu Jahresbeginn ein Teil der US-Zölle gekippt wurde. Gleichzeitig drohen die Vereinigten Staaten der Europäischen Union und einzelnen Mitgliedsstaaten immer wieder mit neuen Zöllen. Das entspricht nicht den Erwartungen, die mit der Zollvereinbarung verbunden waren.
Die Handelspartner haben noch keine Einigung bei Stahl- und Aluminiumzölle erzielt und es bleibt unklar, wie die europäische Verpflichtung zum Kauf von Energieressourcen, KI-Chips und Rüstungsgütern aus den Vereinigten Staaten umgesetzt wird. Gleiches gilt für europäische Investitionen in den USA. Darüber hinaus haben die USA und die EU vereinbart, an der Senkung nichttarifärer Handelshemmnisse wie technischer Normen für Industriegüter zu arbeiten. In diesen Fragen wird weiter verhandelt.