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Letzte Aktualisierung: 27. März 2024

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Wachstumschancengesetz verabschiedet

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Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-252 +mobil+ +49 (0)173-349 39 60

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz angenommen. Obwohl das Gesetz deutlich hinter ursprünglichen Vorstellungen zurückbleibt, enthält es für die Wirtschaft hilfreiche Punkte. Einige Aspekte sind herauszuheben.

Unternehmensteuern

  • Die mit der Thesaurierungsbegünstigung verbundene Steuerlast auf einbehaltene Gewinne sinkt von effektiv 36,2 auf die nominal bereits vorgesehenen 29,8 Prozent.
  • Bis Ende 2024 neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter können mit 20 Prozent degressiv abgeschrieben werden.
  • Bis September 2029 neu gebaute Wohngebäude können mit fünf Prozent degressiv abgeschrieben werden.
  • In der steuerlichen Forschungsförderung steigt der maximale jährlich förderfähige Betrag von vier auf zehn Millionen Euro, und auch Sachausgaben werden förderfähig. Zudem erhalten KMU auf Antrag statt 25 Prozent künftig 35 Prozent Förderung.
  • Die bei Gewinnen bis zu 200.000 Euro zugängliche Sonderabschreibung nach § 7g EStG wird von 20 auf 40 Prozent angehoben.
  • Der Schwellenwert für die Mindestbesteuerung wird für vier Jahre von 60 auf 70 Prozent angehoben, allerdings unter Ausnahme der Gewerbesteuer.
  • Der Wert, bis zu dem Geschenke als Betriebsausgabe abgezogen werden können, steigt von 35 auf 50 Euro

Dienstwagensteuer

Der Bruttolistenpreis, bis zu dem bei E-Fahrzeugen die Bemessungsgrundlage der Dienstwagensteuer geviertelt wird, steigt mit Wirkung ab Anfang 2024 von 60.000 auf 70.000 Euro.

Lohnsteuer

  • Die Fünftelregelung im Lohnsteuer-Abzugsverfahren wird zum 01. Januar 2025 abgeschafft.
  • Für die Abfrage der Identifikationsnummer von Beschäftigten und die Ermittlung der Elterneigenschaft sowie der Kinderanzahl im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung werden digitale Verfahren eingeführt.
  • Der Übernachtungs-Pauschbetrag für Berufskraftfahrer steigt rückwirkend zum 01. Januar 2024 von acht auf neun Euro.

E-Rechnung

Die für die Einführung der E-Rechnung zwischen Unternehmen notwendige Rechtsgrundlage wird geschaffen.

Standortqualitäten Deutschlands nach dem Wachstumschancengesetz

Eine Einordnung der steuerlichen Standortqualitäten Deutschlands auch nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes nimmt die aktuelle vbw-Studie Steuerliche Standortqualitäten für Unternehmen in der EU vor.

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