Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Die Umsetzung erfolgt im Wesentlichen entsprechend der bereits bekannten Eckpunkte.
Förderung und Einzahlung
Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr werden aus dem Bundeshaushalt 10 € pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Die Eltern des anspruchsberechtigten Kindes können dieses Depot bei Anbietern eröffnen. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen vom Anbieter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht erhoben werden. Zusätzlich sind private Einzahlungen möglich, begrenzt auf 6.840 € pro Jahr.
Produktauswahl und Kosten
Für individuelle Verträge ist die Produktauswahl auf den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge (Standardprodukt) beschränkt. Alle Anbieter der geförderten Altersvorsorge führen dieses Standardprodukt in ihrem Angebot; nur dafür gilt der Effektivkostendeckel von 1 Prozent. Mit Volljährigkeit des Kindes ermöglichen die individuellen Verträge einen nahtlosen Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge.
Besteuerung und Auszahlung
Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Leistungen aus der Frühstartrente sowie aus sonstigen steuerlich geförderten Beiträgen werden in der Auszahlungsphase vollständig nach § 22 Nummer 5 Satz 1 EStG besteuert. Für Leistungen aus nicht geförderten Eigenbeiträgen gelten die besonderen Besteuerungsregeln des § 22 Nummer 5 Satz 2 EStG.
Kollektive Anlage ohne individuellen Depot-Vertrag
Schließen die Eltern eines Kindes keinen Depot-Vertrag ab, erfolgt für den jeweiligen Jahrgang eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt. Die Verwaltung übernimmt die Deutsche Bundesbank. Die Anlage erfolgt ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds und global diversifiziert. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können die Mittel quartalsweise für einen Altersvorsorgevertrag abgerufen werden.
Finanzielle Bildung
Zum Zweck der finanziellen Bildung müssen Anbieter individueller Verträge Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitstellen.
Tabellarische Übersicht zur Frühstartrente
| Kennzahl | Wert |
| Staatliche Förderung | 10 €/Monat, 6.–18. Lebensjahr |
| Maximale private Einzahlung | 6.840 €/Jahr |
| Effektivkostendeckel (Standardprodukt) | 1 % |
| Frühestmögliche Auszahlung | ab 65. Lebensjahr |
| Abruf aus kollektiver Anlage | quartalsweise, bis 25. Lebensjahr |
| Kosten Bundeshaushalt 2027 | 198 Mio. € |
| Kosten Bundeshaushalt 2030 | 411 Mio. € |
Bewertung
Die Frühstartrente kann einen Beitrag zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge leisten und das umlagefinanzierte Rentensystem ergänzen. Angesichts des demografischen Wandels ist eine bessere Mischung aus Umlage- und Kapitaldeckung richtig und notwendig. Allerdings ist der Beitrag der Frühstartrente zur zusätzlichen Altersvorsorge nur sehr klein. Entsprechend ist es zwingend geboten, dass das Depot nach dem 18. Lebensjahr weiter bespart wird.
Gleichzeitig kommt es zu einer wachsenden Kostenbelastung im Bundeshaushalt. Im Jahr 2027 ist gemäß Referentenentwurf mit Kosten von 198 Millionen Euro zu rechnen. Der Betrag wächst durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie informieren.