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Themen und Services/Soziale Sicherung/Pflege + Gesundheit

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Position

Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) liegt mittlerweile vor.

Laut Referentenentwurf werden mit der Krankenhausreform drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.

Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einführung einer Vorhaltevergütung: Die Krankenhäuser erhalten die Vorhaltevergütung für diejenigen Leistungsgruppen, die ihnen durch die jeweilige Planungsbehörde des Landes zugewiesen wurden und deren Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen sie grundsätzlich erfüllen.
  • Medizinischen Dienste prüfen regelmäßig, ob Krankenhäuser die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einhalten.
  • Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung. Die Länder erhalten gesetzlich die Möglichkeit, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen, deren Leistungsspektrum neben stationären auch erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst.
  • Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Finanzierung der durch die Krankenhausreform angestoßenen Prozesse. Der Fonds soll jeweils zur Hälfte durch die Länder und den Gesundheitsfonds finanziert werden (Laufzeit von 2026 bist 2035, Verwaltung durch Bundesamt für Soziale Sicherung, jährlich sind bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds abrufbar).
  • Vollständige, umfassende und frühzeitige Tarifrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen.
  • Umstieg von Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen hin zu einer strukturierten Stichprobenprüfung.

Bewertung

Die Notwendigkeit für eine umfassende Krankenhausreform ist unbestritten. Der nun vorgelegte Referentenentwurf greift die Bedenken der Länder gegenüber der Krankenhausreform in Teilen auf, das ist zu begrüßen. Es muss sichergestellt sein, dass die Krankenhausplanung den Ländern obliegt. So wird festgelegt, dass ausschließlich die Länder bestimmen, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen anbieten kann. Zudem wird auch geregelt, dass Krankenhausleistungen innerhalb einer bestimmten Fahrzeit erreicht werden müssen, um eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten. Flankierend hierzu wird die sektorübergreifende Versorgung gestärkt, um insbesondere im ländlichen Raum Versorgungsstrukturen dauerhaft zu erhalten. Ob eine erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen rasch gelingen kann, ist jedoch offen. Der Handlungsbedarf ist jedoch akut, da zahlreiche Kliniken in einer wirtschaftlichen Notlage sind.

Abzulehnen ist die geplante Finanzierung der Transformation der Krankenhauslandschaft über den geplanten Transformationsfonds. Hier kommte es zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Länder und der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Fonds soll zu 50 Prozent bzw. 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern finanziert werden. Es ist aber nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, Strukturreformen im Krankenhaussektor zu finanzieren. Die damit drohenden Beitragssatzsteigerungen lehen wir klar ab.

Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren. Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen zu dem Referentenentwurf zukommen lassen.

Gesetz

Referentenentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz

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