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Themen und Services/Recht/Wirtschaftsrecht

Letzte Aktualisierung: 03. Juni 2025

Leitfaden

BDA-Praxisleitfaden "Luftfrachtsicherheit – Zulassung zum 'Bekannten Versender'"

Kontakt
 Kristina Fink
Kristina Fink
Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-234 Mobil +49 (0) 175-38 24 086

Unternehmen können sich durch das Luftfahrt-Bundesamt als "Bekannter Versender" zulassen, um Frachtstücke per Luftfracht als Teil der sicheren Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen zu versenden. Wir stellen Ihnen einen aktualisierten Leitfaden unseres Dachverbands BDA zur Verfügung.

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