Themen und Services/Recht/Wirtschaftsrecht
Letzte Aktualisierung: 03. Juni 2025
Leitfaden
BDA-Praxisleitfaden "Luftfrachtsicherheit – Zulassung zum 'Bekannten Versender'"
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Unternehmen können sich durch das Luftfahrt-Bundesamt als "Bekannter Versender" zulassen, um Frachtstücke per Luftfracht als Teil der sicheren Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen zu versenden. Wir stellen Ihnen einen aktualisierten Leitfaden unseres Dachverbands BDA zur Verfügung.
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