Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht
Letzte Aktualisierung: 02. Juni 2025
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Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz
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Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz können Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Der GKV-Spitzenverband hat nun in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das zu verwendende Muster angepasst.
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