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Themen und Services/Recht/Sozialversicherungsrecht

Letzte Aktualisierung: 02. Juni 2025

Information

Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59

Nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz können Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Der GKV-Spitzenverband hat nun in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das zu verwendende Muster angepasst.

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