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Themen und Services/Recht/Flexibler Personaleinsatz

Letzte Aktualisierung: 07. Oktober 2025

Information

Update Fachliche Weisung zur Arbeitnehmerüberlassung – Sachverhalte mit Auslandsbezug

Kontakt
 Katharina Hörmann
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-236 Mobil +49 (0) 160-979 859 59

Mit Weisung vom 01. Oktober 2025 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfreulicherweise ihre Rechtsauffassung zum Erlaubnisvorbehalt mit Auslandsbezug bei mobiler Arbeit geändert. Ein Erlaubnisvorbehalt besteht nun nicht mehr. Wir hatten uns dafür eingesetzt.

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