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Themen und Services/Recht/EU-Recht

Letzte Aktualisierung: 05. Juni 2025

Politischer Dialog Brüssel

Rückblick – Das 28. Regime – neue Potenziale für den europäischen Binnenmarkt

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 Julius Jacoby
Julius Jacoby
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
Telefon +49 (0) 89-551 78-237 Mobil +49 (0) 172-862 23 05

Die Potenziale einer einheitlichen europäischen Rechtsform (28. Regime) für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch mögliche Hürden in der Umsetzung, standen im Mittelpunkt unserer Veranstaltung am 04. Juni 2025. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, begrüßte grundsätzlich die Überlegungen von EU Kommission und EU Parlament. Er betonte aber auch: „Es darf keine komplizierten Regelungen zur Unternehmensmitbestimmung geben – wir müssen darauf komplett verzichten. Die angemessene Vertretung der Arbeitnehmer vor Ort wird bereits durch geltendes Recht mehr als sichergestellt, zum Beispiel durch die betriebliche Mitbestimmung.“

Europäische Dynamik statt einzelstaatlicher Bürokratie

Dr. Nils Behrndt, stellvertretender Generaldirektor bei der Europäische Kommission, sprach in seiner Keynote über die Hindernisse, mit denen sich Unternehmen in Europa derzeit bei Unternehmensgründungen konfrontiert sähen: unter anderem teure, aufwändige und langwierige Gründungsverfahren mit zahlreichen Zwischenschritten, Sprachbarrieren und komplizierte Verfahren beim Scheitern einer Gesellschaft. Prof. René Repasi MdEP, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), wies daraufhin, dass die Frage der Unternehmensmitbestimmung dem nationalen Recht überlassen werden soll. Prof. Dr. Angelika Niebler von der Europäischen Volkspartei (EVP) appellierte an die Fraktion S&D, die gebotenen Neuregelungen nicht an der Debatte zur Unternehmensmitbestimmung scheitern zu lassen.

Beschränkungen auf sogenannte „innovative“ Unternehmen nicht zweckmäßig

In der von Prof. Dr. Christoph Teichmann geleiteten Diskussion bestand zumindest Einigkeit darüber, dass eine Beschränkung der neuen Rechtsform auf bestimmte Unternehmen nicht zweckmäßig sei. Die Entscheidung, ob man sich von der neuen Rechtsform Vorteile verspreche, solle den Gründern überlassen bleiben. Bei der Frage der Unternehmensmitbestimmung gab es keine Einigkeit darüber, ob diese ganz entfallen, an den Sitz der Gesellschaft oder an den Ort der Beschäftigung anknüpfen soll.

Vortragende und Podiumsteilnehmer*innen

  • Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer, vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
  • Prof. Dr. Angelika Niebler MdEP, EVP, Europäisches Parlament
  • Prof. Dr. René Repasi MdEP, S&D, Europäisches Parlament
  • Dr. Armin Hartmuth, Leiter, Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU
  • Dr. Nils Behrndt, stellvertretender Generaldirektor, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Europäische Kommission
  • Dr. Gerd Leutner, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle, Berlin
  • Prof. Dr. Peter Hommelhoff, ehem. Direktor des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
    Rechtsvergleichung, Universität Heidelberg

Moderation: Prof. Dr. Christoph Teichmann, Dekan der Juristischen Fakultät Würzburg

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