Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat in der Folgezeit einen Forderungskatalog zur besseren Ausgestaltung des neuen Datenschutzrechts erstellt.
Der Katalog enthält 18 Forderungen zu folgenden Themenbereichen:
-
Änderungsbedarf beim internationalen Datentransfer
-
Änderungsbedarf bei den Informationspflichten
-
Änderungsbedarf beim Auskunftsanspruch
-
Weiterer Änderungsbedarf in der DS-GVO
Der Forderungskatalog wird fortwährend auf europäischer, Bundes- und Landesebene eingebracht.