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Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2024

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bundesregierung will Erleichterungen für Unternehmen diskutieren

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0)89-551 78-534 +mobil+ +49 (0)173-573 89 22

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben den Entwurf eines Papiers mit "Optionen für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - LkSG" vorgelegt. Das Papier soll auch den Entwicklungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie) Rechnung tragen, die am 24. Mai 2024 verabschiedet wurde und innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist.

Das Dokument finden Sie im Downloadbereich. Gerne können Sie uns Ihre Anmerkungen hierzu zukommen lassen.

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