Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) veröffentlicht. Die Handreichung finden Sie unten im Downloadbereich.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, dessen Grundlage die Risikoanalyse nach § 5 LkSG ist.
Neben der Handreichung zur Risikoanalyse hat das BAFA eine weitere Handreichung zum Beschwerdeverfahren sowie eine Handreichung Angemessenheit veröffentlicht.