Die Europäische Kommission hat am 27. März 2025 die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) mandatiert, die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) im Sinne des Omnibus-I-Vorschlags vom 26. Februar 2025 u überarbeiten und vereinfachen.
Der Entwurf von EFRAG soll spätestens am 31. Oktober 2025 der Kommission übergeben werden, die darauf basierend einen neuen delegierten Rechtsakt zu den ESRS erlassen wird.
EFRAG führt hierzu bis einschließlich 6. Mai 2025 eine öffentliche Konsultation durch. Sie gelangen zum Online-Fragebogen über diesen Link .
Die Konsultationsfragen behandeln eine Reihe von wichtigen Themen, darunter:
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Irrelevante und problematische ESRS-Pflichtdatenpunkte
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Unklare ESRS-Bestimmungen
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Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften;
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Bestimmungen zur Wesentlichkeitsanalyse
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Vereinfachung der Struktur und Darstellung der ESRS;
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Verbesserung der Interoperabilität mit globalen Berichtstandards zur Nachhaltigkeit
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Sonstige Vorschläge zur Vereinfachung der ESRS
Die BDA wird eine Musterantwort zu der Konsultation erarbeiten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sollten Sie Anmerkungen zu der Konsultation haben, können Sie uns diese gerne zukommen lassen.