Das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung zum Thema Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Das Dokument finden Sie im Download-Bereich.
Erneut überschreitet Handreichung der BAFA Rahmen des LkSG
Die gemäß § 20 LkSG veröffentlichte Handreichung soll nach Auffassung des BAFA die Anforderungen des LkSG beschreiben. Dabei wird ausgeführt, dass jedes Unternehmen über ein Beschwerdeverfahren verfügen muss. Das verkennt jedoch, dass gemäß § 8 Abs. 1 S. 6 LkSG Unternehmen sich "stattdessen an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren beteiligen" können.
Auch die Handreichungen der BAFA zum Risikomanagement und zur Berichterstattung reichen in Teilen über die Anforderungen nach dem Gesetz hinaus. Es erhärtet sich der Eindruck, dass das BAFA nicht exekutiv sondern stark legislativ tätig ist. Hierzu fehlt jedoch die Legitimation.