Die Europäische Kommission hat im April 2021 einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt.
Die Auflagen der bestehenden Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch Unternehmen (CSR-Berichterstattungsrichtlinie) sollen ausgeweitet werden. Der Kreis der betroffenen Unternehmen würde demnach deutlich erweitert. Darüber hinaus werden neue umfangreiche Berichtspflichten verlangt.
Die vbw lehnt den Vorschlag ab. Der Aufwand für die Wirtschaft und deren Unternehmen würde eine nicht mehr vertretbare Größenordnung annehmen.
Der Entwurf wurde dem Rat der EU und den EU-Parlament übermittelt. Ziel war ursprünglich, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2021 zu beenden. Danach sollen die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis Ende 2022 in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht hätte für Nachhaltigkeitsberichte gegolten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden, wonach die Berichtsperiode für Geschäftsjahre ab dem 01. Januar 2023 erfasst wäre. Da sich die Verhandlungen hinziehen, sind diese Terminziele nicht mehr einhaltbar.
Details zum Richtlinienvorschlag sowie aktuelle Informationen zum Sachstand finden Sie in diesem Artikel sowie in der Übersicht des EU-Parlaments .
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