Für die vbw ist die Integration von Geflüchteten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann vor allem dann gelingen, wenn Geflüchtete den Weg in eine Erwerbstätigkeit finden.
In den letzten Jahren wurden in Bayern bereits viele Geflüchtete in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integriert. Das liegt vor allem am großen Engagement der Unternehmen. Damit dieser positive Weg fortgesetzt werden kann, empfiehlt die vbw:
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Maßgebliches Entscheidungskriterium für die Beschäftigungserlaubnis muss ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sein
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Beschleunigung der Asylverfahren durch Entlastung der Ausländerbehörden
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Unternehmen brauchen bei der Beschäftigung und insbesondere bei der Ausbildung
absolute Planungssicherheit; das heißt zum Beispiel, dass Entscheidungen zur Erlaubniserteilung für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung frühzeitig getroffen werden sollten
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Zuzug kontrollieren und Anreize für irreguläre Migration senken, um die Personen angemessen unterstützen zu können, die wirklich schutzbedürftig sind
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Ausweitung von Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten
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Schnellere Abschiebungen von Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind
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Der Duldungstatbestand zum Zweck der Berufsausbildung muss auf das Instrument der Einstiegsqualifizierung ausgeweitet werden; hierfür ist eine gesetzliche Anpassung notwendig
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Der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung muss mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden
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Um Geflüchteten mit hoher Bleibeperspektive den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erleichtern, ist es für potenzielle Arbeitgeber essenziell, frühzeitig
Informationen über vorhandene Qualifikationen und Berufserfahrungen zu erhalten
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Ausweitung der Möglichkeiten für gemeinnützige Tätigkeiten von Geflüchteten und Vereinfachung des Vollzuges der Arbeitspflicht für Asylbewerber