Letzte Aktualisierung: 21. März 2025
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Arbeitsplatznahe Berufssprachkurse nutzen – Förderung möglich

Leitung Arbeitsmarkt, Fachkräftesicherung und Integration
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Berufssprachkurse (BSK) wie der Job-BSK und der Azubi-BSK ermöglichen eine intensive Förderung der Sprachkenntnisse. Diese Kurse werden trotz aktueller Sparmaßnahmen bei Sprachkursangeboten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin generell angeboten.
Weniger Sprachkurse in 2025, berufsbegleitende Angebote weiter möglich
In diesem Jahr werden Kurse für bestimmte Sprachniveaus (A2, B1, C1, C2), der Fachpraxis-BSK sowie fachspezifische Angebote für bestimmte Branchen (Einzelhandel und Gewerbe/Technik) nicht angeboten. Bereits ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für pausierte Kurse können von den Kursträgern nicht akzeptiert werden.
Weiterhin möglich sind dagegen Sprachangebote im Rahmen des Job-Turbo wie Job-BSK, Azubi-BSK und den BSK mit dem Ziel B2, ebenso wie der Frühpädagogik-BSK und Anerkennungs-BSK. Die arbeitsplatzbezogenen Berufssprachkurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) priorisiert behandelt, eine Teilnahme ist jederzeit möglich. Die berufsbegleitenden Job- und Azubi-Berufssprachkurse sind gerade für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen attraktiv.
Berufsbegleitende Job-BSK und Azubi-BSK nutzen
Beide Kursformate ermöglichen einen praxisbezogenen Spracherwerb, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Beschäftigten. Sie werden komplett vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert, haben eine kurze Laufzeit mit 100-150 Unterrichteinheiten und es ist keine Zertifikatsprüfung am Ende verlangt. Der Unterricht kann vor Ort, digital oder im hybriden Format stattfinden. Dies kommt Unternehmen wie Arbeitnehmern entgegen.
Nachfolgend haben wir eine Übersicht zu den beiden Formaten erstellt:
- Azubi-Berufssprachkurs
Der Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK) spricht berufsschulpflichtige Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund an, die in einer förderfähigen Ausbildung sind und sprachliche Unterstützung benötigen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Förderfähig sind Auszubildende in einer dualen Ausbildung oder einer entsprechenden Einstiegsqualifizierung (EQ). Die Ausbildungsbereiche reichen von Handwerk, Gewerbe, Technik, über Lager und Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zur Pflege. Die Azubi-BSK fokussieren insbesondere die Anforderungen des Berufsschulunterrichts sowie der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Sie können als vorbereitende Maßnahme vor Ausbildungsbeginn und / oder begleitend zur Ausbildung von Unternehmen genutzt werden.
- Job-Berufssprachkurs
Der Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) wurde zum 31. Januar 2024 als flankierendes Sprachkursangebot zum Job-Turbo eingeführt. Er nimmt alle Beschäftigten ab Sprachniveau A2 in den Fokus, die sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen. Der Sprachunterricht wird konkret ausgerichtet an den Bedarfen der Berufsfelder oder der Beschäftigten. Der Vorteil ist, dass das Gelernte sofort in der Praxis angewendet und erprobt werden kann. Als Besonderheit erhält jeder Teilnehmende zudem ein begleitendes Einzelcoaching inklusive Lernberatung, um die individuellen kommunikativen Herausforderungen am Arbeitsplatz besser bewältigen zu können.
Die Mindestteilnehmerzahl für eine Sprachkurs-Gruppe aus Ihrem Unternehmen sind sieben förderfähige Personen. Dies gilt für beide Kursformate. Bei weniger als sieben Personen erfolgt die Anmeldung über den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region.
Weitere Informationen zu den Sprachkursangeboten finden Sie auf der Website des BAMF .
Beratung zu Kursangeboten
Die Job- und Azubi-Berufssprachkurse werden innerhalb des bbw - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft an verschiedenen Standorten umgesetzt. Bei Fragen zu den Kursen und Teilnahmevoraussetzungen stehen Ihnen auch die Projektkoordinator*innen der Taskforce Fachkräftesicherung FKS+ gerne zur Verfügung.