Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2024
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Erwerbsmigration: Bundesagentur für Arbeit digitalisiert Vorabzustimmung
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Im Rahmen des Visumsprozesses entscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder Ausländerbehörden eingeschaltet. Arbeitgeber können vor Beginn des Visaverfahrens eine Vorabzustimmung bei der BA beantragen. Bisher erhielten Arbeitgeber die Vorabzustimmung per Post und mussten diese auf dem Postweg an die ausländische Fachkraft weiterleiten. Ab Juli 2024 wird die Vorabzustimmung auch digital übermittelt, um den langwierigen Postweg abzukürzen. Arbeitgeber können das Dokument dann online über das BA-Konto abrufen.
Um den digitalen Service zu nutzen, müssen Arbeitgeber den Antrag über ihren Account im Onlineportal stellen und die erforderlichen Angaben im Punkt „Vorabzustimmung“ hinterlegen. Auch die Eingabe mehrerer Anträge ist über das Portal möglich. Nach Prüfung der Angaben und Zustimmung der BA werden die Daten automatisch an das Ausländerzentralregister übermittelt und dem Arbeitgeber zum Download im Onlineportal zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber kann die Vorabzustimmung dann per E-Mail an die jeweilige Fachkraft senden, die damit zur Visumsstelle geht. Die Visumsstelle vergleicht dann die Angaben mit den Eintragungen im Ausländerzentralregister. Ein Versand per Post ist nicht mehr notwendig.
Westbalkanregelung: Vorabzustimmung ersetzt Losverfahren
Seit dem 1. Juni 2024 können die Visaverfahren im Rahmen der Westbalkanregelung durch die Einholung der Vorabzustimmung wesentlich beschleunigt werden. Arbeitgeber können die Vorabzustimmung bei der BA beantragen . Sobald diese vorliegt, können durch die ausländischen Fach- und Arbeitskräfte Termine bei den Auslandvertretungen vereinbart werden und das Visum unter Vorlage der Vorabzustimmung beantragt werden. Damit entfällt das Losverfahren und Termine bei den Visastellen sollen künftig innerhalb weniger Wochen vergeben werden. Die Verfahren soll so deutlich beschleunigt werden. Jedoch bleibt es weiterhin bei einer Kontingentierung der Arbeitsmarktzulassungen.