Um das europäische Klimaschutzziel zu erreichen, ist ein Umstieg auf Null-Emissions-Antriebstechnologien wie batterieelektrische Antriebe und Wasserstoffverbrenner erforderlich. Dazu hat die EU die weltweit ambitioniertesten CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge vorgegeben.
Erfolgreicher Hochlauf von Null-Emissions-Nutzfahrzeugen erfordert zügigen Aufbau der Infrastruktur
Die Klimaziele sind nur zu erreichen, wenn der Hochlauf von Null-Emissions-Lkw mit einem zügigen Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur, inklusive Megawatt-Charging für den europäischen Fernverkehr, einhergeht. Mit der „Alternative Fuel Infrastructure Regulation“ (AFIR) wurden in Europa erste wichtige Schritte für den Aufbau der Ladeinfrastruktur sowie der Wasserstoff-Tankinfrastruktur gemacht. Daran gilt es nun konsequent anzuknüpfen. Auch synthetische Kraftstoffe können zukünftig einen Beitrag insbesondere für die Dekarbonisierung der Bestandsflotte leisten.
Rahmenbedingungen passgenau gestalten
Der vorauslaufende, bedarfsgerechte und flächendeckende Aufbau einer europaweiten Tank- und Ladeinfrastruktur ist durch passgenaue Rahmenbedingungen und Förderung sicherzustellen. Ein besonderer Fokus muss dabei auf die erforderlichen Netzanschlüsse gelegt werden. Energie und Verkehr müssen stärker verzahnt geplant werden.
Aktuell sind Planungen und Umsetzung in den Mitgliedstaaten noch weit vom voraussichtlichen Bedarf entfernt. Details hierzu sind in einer Zusammenstellung von MAN Truck & Bus SE enthalten, die im Rahmen einer Gesprächsrunde in Brüssel am 09. April 2024 erläutert wurde und als Download unten zur Verfügung steht.
Europaweit mehr Transparenz und Koordination schaffen
Beim Aufbau eines Kernnetzes für die Strom- und Wasserstoffversorgung ist staatliche Unterstützung unabdingbar. Dabei ist darauf zu achten, dass europaweit mehr Transparenz entsteht, damit die Tank- und Ladeinfrastrukturplanungen auf die Hauptverkehrsachsen bezogen besser aufeinander abgestimmt werden können. In diese auch länderübergreifende Abstimmung müssen alle Akteure einbezogen werden. Die Ausbaufortschritte müssen in einem Monitoring verfolgt werden; Verzögerungen beim Infrastrukturaufbau dürfen nicht zu Lasten der Hersteller, Zulieferer und Mobilitätsanbieter gehen.