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Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2025

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Omnibus-I-Richtlinie: Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
Telefon +49 (0) 89-551 78-534 Mobil +49 (0) 173-573 89 22

Am 12. Juni 2025 wurde der Berichtsentwurf des Berichterstatters Jörgen Warborn (EVP, Schweden) im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) zur Omnibus-I-Richtlinie veröffentlicht. Der Entwurf sieht zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen vor, die über den Kommissionsvorschlag hinausgehen. Hervorzuheben und zu begrüßen ist der Vorstoß, den Anwendungsbereich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nochmals zu begrenzen, auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Konkret werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Änderungsvorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)

  • Der Anwendungsbereich für Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, soll weiter begrenzt werden. Der Berichterstatter schlägt vor, das Beschäftigungskriterium auf 3.000 Beschäftigte zu erhöhen – statt wie von der Kommission vorgeschlagen 1.000. Zudem soll auch für EU-Unternehmen ein Schwellenwert von mindestens 450.000.000 Euro Umsatz p. a. gelten.
  • Um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu schützen, sollen Unternehmen nicht verpflichtet sein, Informationen über geistiges Eigentum oder ähnliche Informationen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenzulegen.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) sollen praxisnah gestaltet sein. Ziel muss es sein, diese so weit wie möglich quantitativ auszurichten und eine doppelte Berichterstattung und Überschneidungen mit anderen Richtlinien zu vermeiden.

Änderungsvorschläge zur Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

  • Der Grad der Harmonisierung soll erhöht werden, indem den Mitgliedsstaaten weniger Ermessenspielräume bei der Umsetzung eingeräumt werden. Ziel ist es, ein Gold-Plating zu verhindern.
  • Der risikobasierte Ansatz bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten soll gestärkt werden. So sollen bei einer entsprechenden Prüfung u. a. geographische Faktoren, Faktoren, die sich aus den gegebenen Umständen ergeben, sektorale Faktoren, produkt- und servicebezogene Faktoren sowie unternehmerische Faktoren berücksichtigt werden. Die Prüfung indirekter Geschäftspartner soll nur dann erforderlich sein, wenn plausible Informationen vorliegen, die objektiv, faktenbasiert und nachprüfbar sind,
  • Unternehmen sollen künftig zur Verhinderung potenzieller bzw. tatsächlicher negativer Auswirkungen eine Geschäftsbeziehung nur dann aussetzen müssen, wenn dies zu keinem substanziellen Schaden für das Unternehmen führt.
  • Die Verpflichtung von Unternehmen, Übergangspläne zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln soll gestrichen werden.

Weiteres Vorgehen

Im JURI-Ausschuss werden in den kommenden Wochen Änderungsvorschläge weiterer Abgeordneter eingebracht und diskutiert, bevor der Ausschuss voraussichtlich am 13. Oktober über seinen finalen Bericht abstimmt. Wird dieser auch im Plenum des Europäischen Parlaments- möglicherweise Ende Oktober - angenommen, erhält der Berichterstatter ein Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen mit Kommission und Rat. Der Rat stimmt möglicherweise bereits Ende Juni über seine Allgemeine Ausrichtung und somit sein Verhandlungsmandat für den Trilog ab.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

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