Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgelegt. Damit soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich verringert werden. Es sind Ausnahmen für verschiedene Verwendungen vorgesehen, beispielsweise für PFAS, die als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, in Biozidprodukten und in Medizinprodukten verwendet werden.
Beschränkungen bei PFAS nur bei nicht beherrschbaren Risiken
Eine pauschale Beschränkung der gesamten PFAS-Stoffgruppe ohne differenzierte, stoff- und anwendungsspezifische Risikobewertung ist abzulehnen. Eine Beschränkung ist nur in solchen Fällen gerechtfertigt, in denen die Risiken für Mensch und Umwelt nicht beherrschbar sind.
Für viele Anwendungen bislang keine Alternativen möglich
Es besteht die Gefahr, dass jede Anwendung, die im weiteren Verfahren nicht auf den Tisch kommt, nach 18-monatiger Übergangsfrist verboten sein wird. Für viele Anwendungen gibt es jedoch keine geeigneten Alternativen mit gleichwertigen Eigenschaften.
Eine Zusammenfassung zum Vorschlag der EU-Chemikalienagentur mit Bewertung steht unten im Download-Bereich zur Verfügung.