Auf europäischer Ebene startet ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren (Energiewirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Bausektor). Das sog. ETS 2 erfasst die Emissionen aus Brennstoffen, die in diesen Sektoren zum Einsatz kommen und nicht unter den EU-Emissionshandel fallen. Berichts- und handelspflichtig werden die Inverkehrbringer der jeweiligen Heiz- und Kraftstoffe.
Berichtspflichten und Emissionsgenehmigung
Brennstofflieferanten müssen ab 2025 jährlich über die Emissionen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen berichten und bereits ab dem 01. Januar 2025 über eine Emissionsgenehmigung verfügen. Ein sogenannter Überwachungsplan ist hierfür Voraussetzung und muss zur Prüfung eingereicht werden.
Ab 2028 müssen Inverkehrbringer für die jeweiligen Vorjahresemissionen pro Tonne emittiertes CO2 ein Zertifikat erwerben und abgeben. Dadurch müssen nicht nur direkt betroffene Unternehmen mit Kostensteigerungen rechnen, sondern auch deren Kunden.
Überschneidungen mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel
Das nationale Brennstoffemissionshandelssystem Deutschlands (nEHS) soll bis einschließlich 2026 fortbestehen und erst ab 2027 im ETS 2 aufgehen. Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen sich folglich teilweise auf die doppelte Erfassung von Emissionen einstellen.
Für weiterführende Informationen zum EU ETS 2 möchten wir auf die Aufzeichnung unseres Webinar ETS 2 – Praxiswissen für Inverkehrbringer von Brennstoffen am 08. Oktober 2024 und unseren Leitfaden Brennstoffemissionshandel der EU – Überblick zum ETS 2 verweisen.