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Themen und Services/Energie + Klima/Klima

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Information

Ausschreibungsverfahren der Klimaschutzverträge – Umfrage des BMWK

Das erste Ausschreibungsverfahren der „Klimaschutzverträge“ (KSV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) endete am 11. Juli 2024. Rund 20 Anträge von Unternehmen mit einem Antragsvolumen deutlich über den ausgeschriebenen vier Milliarden Euro sind beim BMWK eingegangen. Darunter befinden sich nach Ministeriumsangaben viele innovative Projekte aus unterschiedlichen Branchen. Gebote wurden sowohl aus der Großindustrie wie auch aus dem Mittelstand eingereicht.

Unternehmensumfrage zum Ausschreibungsverfahren des BMWK

Diese Ausschreibung in Deutschland war weltweit das erste Mal, dass eine Förderung durch Klimaschutzverträge erprobt wurde. Daher erbittet das BMWK Rückmeldung aus der Wirtschaft, welche Erkenntnisse mit dem neuartigen Politikinstrument gesammelt wurden. Dazu wurde folgende Umfrage zu den Klimaschutzverträgen für Unternehmen vorbereitet, die Interesse an den Klimaschutzverträgen haben oder hatten:

https://irees.limesurvey.net/125331?lang=de.

Die Umfrage bleibt bis zum 04. August 2024 geöffnet.

Funktionsweise von Klimaschutzverträgen

Über KSV, auch bekannt als Carbon Contracts for Difference (CCfD), sollen Unternehmen Zuschüsse zu den Betriebs- und Investitionskosten erhalten. Damit sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Technologien gegenüber konventionellen Technologien ausgeglichen und zugleich Preisrisiken (z. B. von Wasserstoff und CO2) abgefedert werden. Die Verträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren.

Die Förderung erfolgt über ein Auktionsverfahren: Die Unternehmen bieten einen sogenannten Basis-Vertragspreis. Dieser bildet die CO2-Vermeidungskosten der eingesetzten Technologie ab. Die Unternehmen, die besonders günstig auf eine klimafreundliche Produktion umstellen, erhalten den Zuschlag. Der Vertragspreis wird „dynamisiert“, er wird also an die reale Entwicklung der Preise der Energieträger angepasst.

Die Höhe der Förderung variiert: Liegt der Marktpreis für CO2 unter den CO2-Vermeidungskosten, so soll das Unternehmen vom Staat die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem „effektiven“ CO2-Preis erhalten. Dieser berücksichtigt neben den CO2-Kosten des EU-Emissionshandels auch die kostenfreie Zuteilung, die das Unternehmen gegebenenfalls erhält.

Liegt der CO2-Preis hingegen über den CO2-Vermeidungskosten, so soll das Unternehmen die entsprechende Differenz an den Staat zahlen.

Überlegungen zu einer zweiten Ausschreibungsrunde

Es gibt im BMWK derzeit Überlegungen zu einer zweiten Ausschreibungsrunde im Jahr 2024. Darüber wird wahrscheinlich kurzfristig im Sommer entschieden. Die Rückmeldungen auf die Befragung können zu einer Weiterentwicklung des neuen Instruments für mögliche künftige Ausschreibungen beitragen.

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