Mit dem Entwurf des Data Acts zur Schaffung harmonisierter Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung legt die EU-Kommission einen weiteren Baustein ihrer umfassenden Datenstrategie vor. So richtig das Ziel auch ist, eine starke europäische Datenwirtschaft aufzubauen, so kritisch sind teilweise die Mittel zu beurteilen.
Neue Zugangsrechte bei Sachdaten
Im Kern geht es darum, den Nutzern von vernetzten Produkten des „Internet der Dinge“ einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Nutzung entstehenden Sachdaten zu gewähren. Diese Daten können sie auch Dritten zugänglich machen. Portabilität und Interoperabilität sollen gestärkt und der Wettbewerb dadurch gefördert werden. Soweit ist an der Grundidee wenig auszusetzen.
Klare Überregulierung und falsche Wertungen im B2B-Bereich
Der Entwurf der EU-Kommission geht jedoch deutlich darüber hinaus. Was sich in weiten Teilen liest wie eine Verbraucherschutzregelung, betrifft tatsächlich auch das Verhältnis zwischen Unternehmen (B2B). Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen helfen nicht weiter, sondern verschärfen die bestehenden Asymmetrien, insbesondere auch zulasten der Industrie.
Entwurf im weiteren Verfahren auf sinnvollen Kern zurückführen
Die Bayerische Wirtschaft tritt dafür ein, dass der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf seinen sinnvollen Kern zurückgeführt wird. Zusätzlich muss die Gelegenheit ergriffen werden, Klarstellungen im Datenschutzrecht vorzunehmen, statt die dortigen Zweifelsfragen in den Bereich der Sachdaten zu übertragen.