Das Gutachten zum Thema „Qualitätssicherung an Hochschulen“ ist das vierte in einer neuen Reihe von kompakten Gutachten des von der vbw initiierten Aktionsrats Bildung, die konkrete bildungspolitische Einzelthemen aufgreifen und stärker als bisher den Herausforderungen in der Praxis mit gezielten Lösungsansätzen begegnen.
Von der Akkreditierung zur Auditierung
Das Akkreditierungssystem an Hochschulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in Lehre und Forschung. Kritik an diesem System entzündet sich zum Beispiel an dem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Hochschulen und an der häufig geringen qualitativen Aussagekraft.
In seinem aktuellen Gutachten nimmt der Aktionsrat Bildung sich dieses Themas an, behandelt unter anderem die Frage der Effizienz des Akkreditierungssystems als Qualitätssicherungsmaßnahme und unterbreitet einen Prozessvorschlag für die Transformation des Akkreditierungssystems in ein System der Auditierung.
Zentrale Empfehlungen des Aktionsrats Bildung
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Vor dem Hintergrund der Überführung des derzeitigen Akkreditierungswesens in ein institutionelles Qualitätsauditsystem sollten die notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen unmittelbar abgeändert werden.
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An die Stelle von aufwendigen Prüfverfahren sollten eine prozessorientierte Analyse und begleitende Beratung treten, um den Bürokratieabbau an den Hochschulen zu befördern.
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Die „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ und der Akkreditierungsrat sollten aufgelöst werden. An ihre Stelle treten ein gemeinnütziger „Verein zur Qualitätssicherung im Hochschulwesen“ nach dem Vorbild der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ein „Qualitätsrat“ nach dem Vorbild des Wissenschaftsrats.
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Die Akkreditierungsagenturen sollten zu Auditierungsagenturen weiterentwickelt werden.
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Der Verein zur Qualitätssicherung sollte sich aus Vertretern von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz rekrutieren. Er ist verantwortlich für die Begleitung des Übergangsprozesses und erfüllt im neuen System die folgenden Aufgaben: Vergabe von Zertifikat und Siegel an die auditierten Hochschulen und wissenschaftliche Begleitung des Auditierungsprozesses.
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Der Qualitätsrat sollte sich aus Vertretern von Wissenschaft und Bund und Ländern zusammensetzen, die Auditierungsagenturen autorisieren und im neuen System die folgenden Aufgaben übernehmen: Autorisierung der Agenturen, Formulierung von Qualitätskriterien für die Auswahl der potenziellen Auditeure und Erarbeitung von Mindeststandards für die berufenen Auditeure in Abstimmung mit dem Verein zur Qualitätssicherung.
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Die Teilnahme an einem Auditierungsverfahren kann nicht erzwungen werden, da Beratung wirkungslos ist, wenn sie nicht gewollt wird.
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Die Kosten für die hochschulexternen Qualitätssicherungsagenturen und -prozesse sollten von Bund und Ländern getragen werden.
Bei der Veranstaltung "Qualitätsmanagement an Hochschulen" am 16. April 2013 in München stellte der Aktionsrat Bildung das Gutachten vor und diskutierte mit Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Wirtschaft zentrale Ergebnisse und Handlungsempfehlungen.
Gutachten als Buch
„Qualitätssicherung an Hochschulen: Von der Akkreditierung zur Auditierung“ ist im Waxmann Verlag als Buch erschienen (ISBN: 978-3-8309-2895-9).