Freihandel und internationale Arbeitsteilung sorgen weltweit für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Speziell die zweite Globalisierungswelle zum Ende des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat dazu geführt, dass sich die realen Lebensbedingungen vieler Menschen gerade in den Entwicklungs- und Schwellenländern verbessert haben. Auch der wirtschaftliche Erfolg und damit der Wohlstand Deutschlands und Bayerns beruhen zu einem großen Teil auf Freihandel und internationaler Arbeitsteilung.
Es gibt keine sinnvolle Alternative zum Freihandel. Deshalb muss sich die Europäische Union für eine Stärkung des Freihandels einsetzen – sowohl auf multilateralem als auch auf bilateralem Weg. Gerade auch vor dem Hintergrund der notwendigen Diversifizierung unserer Außenhandelsbeziehungen brauchen wir zusätzliche Partner.
Konkret heißt das:
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Die EU muss neue Freihandelsabkommen mit Partnerländern oder -regionen abschließen.
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Die EU muss sich parallel dazu weiter für eine Reform der WTO und eine Stärkung des regelbasierten Welthandels einsetzen.
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Die EU sollte den Abschluss von Freihandelsankommen planvoll angehen und wann im-mer sinnvoll möglich, sogenannte „Freihandels-abkommen der neuen Generation“ etablieren, die durch die Berücksichtigung von Themen wie öffentliche Aufträge, Schutz geistigen Eigentums oder angemessene Standards für ein Level Playing Field sorgen.
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Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen nationale oder regionale Sonderinteressen nicht über die gesamteuropäischen Interessen stellen und damit Handelsabkommen blockieren.
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Soweit erforderlich sollten EU-only Abkommen stärker in den Blick genommen werden.