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Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2025
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Aktuelle Informationen über die US-Zollpolitik für bayerische Unternehmen
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Europäische Importe
Aktuell gelten für Importe aus der EU in die USA folgende Zölle:
- Die nach dem Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) erhobenen Zollsätze gelten unverändert fort.
- Zudem gilt ein zusätzlicher Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Importe aus der EU.
- Auf Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten sowie Kraftfahrzeuge und bestimmte Kraftfahrzeugteile gilt nicht der Basiszollsatz, sondern ein zusätzlicher güterspezifischer Zollsatz von 50 Prozent (Stahl- und Aluminium) bzw. 25 Prozent (KFZ und KFZ-Teile).
- Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht kumulativ angewandt werden, d. h. Einfuhren von KFZ und KFZ-Teilen ODER Einfuhren aus Mexiko und Kanada sollen nicht zusätzlich mit Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte belegt werden. Rückerstattungen sind möglich.
Allgemeiner zusätzlicher Basiszoll
Seit dem 05. April 2025 gilt ein neuer Basiszoll von zehn Prozent. Der Basiszollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle nach dem HTSUS erhoben.
Länderspezifische Zölle
- Auf die Importe bestimmter Länder wird ein "ermäßigter reziproker Zoll" erhoben. Die Höhe des Zollsatzes ist länderspezifisch und gilt dann für alle Warengruppen dieses Landes (für Ausnahmen siehe Abschnitt güterspezifische Zölle). Auch dieser Zollsatz wird zusätzlich auf bisher bestehende Zölle erhoben.
- Für die EU beträgt dieser Zollsatz 20 Prozent. Für andere wichtige Handelspartner gelten noch höhere Zölle. Annex I der Präsidialverordnung listet die Sätze.
- Am 09. April 2025 hat US-Präsident Donald Trump diese reziproken Zölle für 90 Tage ausgesetzt. Die am 09. Juli 2025 auslaufende Frist wurde bis 01. August 2025 verlängert. Somit gilt für die meisten Staaten derzeit der zusätzliche Basiszollsatz von 10 Prozent.
- Einige Länder haben Briefe erhalten, welche Zollsätze für sie ab 01. August 2025 gelten sollen, falls keine Einigung erzielt wird. Für Importe aus der EU drohte US-Präsident Trump mit Zöllen in Höhe von 30 Prozent.
Güterspezifische Zölle
- Für bestimmte Güter werden spezielle Zollsätze erhoben, die für alle Länder (mit Ausnahme Vereinigtes Königreich) gelten. Das betrifft die am 12. März 2025 in Kraft getretenen Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte , die ab 04. Juni 2025 von 25 auf 50 Prozent erhöht wurden sowie die Zusatzzölle von 25 Prozent auf Pkw (in Kraft ab 03. April 2025) sowie auf „wichtige“ Autoteile“ (in Kraft ab 03. Mai 2025).
- Am 29. April 2025 wurde mit einer neuen Präsidialverordnung beschlossen, Einfuhren von Autos und Autoteilen nicht zusätzlich mit Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumimporte oder den länderspezifischen Zöllen für Mexiko und Kanada zu belasten.
- Ebenfalls am 29. April 2025 wurde verkündet , dass Pkw-Hersteller, die Autoteile für die Montage in die USA einführen, gestaffelt bis 2027 eine Zollrückerstattung beantragen können, die sich nach der Wertschöpfung in den USA richtet.
- Bestimmte Produkte wie Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe, Energie und Energieprodukte sind derzeit vom Basiszoll bzw. den reziproken Zöllen ausgenommen. Hier können Unternehmen jedoch noch von weiteren produktspezifischen Zöllen getroffen werden, die US-Präsident Trump schon mehrfach angedeutet hat. Die Waren sind in Annex II der Präsidialverordnung gelistet.
- Derzeit laufen mehrere Untersuchungen nach Section 232 Trade Expansion Act of 1962. Hierbei wird geprüft, inwiefern Einfuhren bestimmter Warengruppen die nationale Sicherheit gefährden. Sie dienen als Grundlage für die mögliche Erhebung von Zusatzzöllen. Folgende Warengruppen sind betroffen: Kupfer, Holz und Holzprodukte, Halbleiter und Maschinen für die Halbleiterfertigung, Arzneimittel und pharmazeutische Inhaltsstoffe, Lastkraftwagen, verarbeitete kritische Rohstoffe und Derivate, kommerzielle Luftfahrzeuge und Flugzeugmotoren, Polysilizium und Derivate, Unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) und ihre Teile.
Reaktion der EU
- Die EU hat als Gegenreaktion auf die US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte eigene Sonderzölle in Höhe von 10 und 25 Prozent beschlossen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten u.a. für Motorräder, Jeans, Geflügel, Rindfleisch, Mandeln, Nüsse und Sojabohnen gelten sollen. Am 14. April 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die Durchführungs-Verordnung (EU) 2025/778 mit der Liste der betroffenen Güter.
- Diese Zölle wurden bis zum 06. August 2025 ausgesetzt, um die Verhandlungschancen mit der US-Administration zu erhöhen.
- Parallel zu den Verhandlungen erarbeitet die EU ein weiteres Maßnahmenpaket als Antwort auf die Pkw-Zölle und den Basiszollsatz von 10 Prozent bzw. die reziproken Zölle. Bis 10. Juni 2025 lief eine öffentliche Stakeholder-Konsultation der Kommission. Am 14. Juli 2025 legte die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten eine Liste vor mit US-Importen von Agrarprodukten und Industriegütern im Wert von 72 Milliarden Euro, die mit neuen Zöllen belegt werden können, falls die Verhandlungen scheitern. Ebenfalls vorbereitet werden mögliche Exportbeschränkungen in die USA für Metallschrott und bestimmte chemische Produkte im Wert von 4,4 Mrd. Euro.
US-chinesischer Handelsstreit
Gemäß einer Gemeinsamen Erklärung haben die USA und China eine Senkung der gegenseitigen Zölle beschlossen und sich auf folgende deeskalierende Maßnahmen ab 14. Mai 2025 geeinigt:
- Die USA setzen 24 Prozentpunkte der sogenannten reziproken Zölle auf chinesische Importe für 90 Tage aus, behalten 10 Prozentpunkte bei und schaffen die restlichen reziproken Zölle ab. Die Zusatzzölle von 20 Prozent auf chinesische Importe, die aufgrund der Fentanyl-Krise verhängt wurden, gelten fort. Somit bleibt ein länderspezifischer Zusatzzoll von 30 Prozent.
- China setzt ebenfalls 24 Prozentpunkte seiner Gegenzölle auf US-Importe für 90 Tage aus und behält 10 Prozentpunkte seiner Gegenzölle bei. Alle anderen Zusatzzölle werden entfernt. Somit bleibt ein Gegenzollsatz von 10 Prozent.
- Zudem wird China alle administrativen Schritte ergreifen, um seine nichttarifären Maßnahmen entweder auszusetzen oder zu entfernen, die es seit dem 02. April 2025 gegenüber den USA angewandt hat. Demnach müssten die Ausfuhrkontrollen auf schwere Seltene Erden ausgesetzt oder beendet werden.