Die bayerische Wirtschaft
zum Dashboard Konjunktur

Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein

Passwort vergessen

Sie haben keine Login-Daten?

Login-Daten beantragen
Zur Übersicht
Themen und Services/Außenwirtschaft/Auslandsmärkte + Export

Letzte Aktualisierung: 03. Juni 2026

Information

Aktuelle Informationen zur US-Zollpolitik

Obwohl die Europäische Union und die USA im August 2025 eine Zoll-Vereinbarung geschlossen haben, ändern sich die US-Zölle regelmäßig. Die folgende Übersicht fasst zentrale Informationen zusammen und verweist auf relevante Dokumente.

Globaler Zoll nach Section 122

Die Vereinigten Staaten erheben seit dem 24. Februar 2026 einen Importzuschlag (Zoll) von zehn Prozent auf den Großteil der Einfuhren aus Europa und dem Rest der Welt. Der Zoll wird zusätzlich zum MFN-Zoll sowie zu Gebühren und Abgaben erhoben und ist bis zum 24. Juli 2026 befristet. Welche Zölle danach gelten, ist unbekannt.

Bestimmte Einfuhren werden von diesem Zoll ausgenommen. Das sind zum Beispiel Personenkraftwagen, bestimmte Nutzfahrzeuge und Busse. Des Weiteren wird der Zusatzzoll nicht auf Einfuhren angewandt, die Zöllen nach Section 232 (vgl. unten) unterliegen. Eine Liste aller Ausnahmen befindet sich im Anhang zu der Proklamation, mit der die Zölle eingeführt wurden ( Proklamation 11012 vom 20. Februar 2026 ).

Sektorale Zölle nach Section 232

Die Vereinigten Staaten erheben sektorale Zölle. Ihre Höhe ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich und kann zwischen null und 50 Prozent liegen. Unterliegt ein Gut diesen sektoralen Zöllen, ist es vom globalen Zusatzzoll von zehn Prozent (vgl. oben) ausgenommen. Für Einfuhren mit Warenursprung in der Europäischen Union gelten die folgenden Zölle.

  • Arzneimittel und ihre Vorprodukte: Patentierte Arzneimittel sowie ihre Vorprodukte, werden ab 31. Juli 2026 mit einem Zoll von 15 Prozent belastet. Generika sind vom Zoll ausgenommen ( Proklamation 11020 vom 02. April 2026 ).
  • KfZ und KfZ-Teile: KfZ und KfZ-Teile unterliegen einem Zoll von insgesamt 15 Prozent (einschließlich MFN-Zoll). Die US Zoll- und Grenzschutzbehörde hat die Antworten auf häufige Fragen zu diesen Zöllen online zusammengefasst.
  • Stahl- und Aluminium: Stahl und Aluminium sowie Produkte aus Stahl und Aluminium unterliegen einem Zollsatz zwischen 50 Prozent und null Prozent auf den Warenwert. Zum 08. Juni 2026 passen die Vereinigten Staaten an, wo Güter in dieser Struktur eingeordnet werden. Stahlregale und Aluminium-Lithografieplatten werden ab dem Stichtag erstmals mit einem Zoll von 25 Prozent belastet. Für andere Produkte werden die Zölle reduziert. Für bestimmte Maschinen für die Landwirtschaft, die Bauindustrie und das verarbeitende Gewerbe sinkt der Zollsatz auf 15 Prozent. Außerdem sinken die Zölle für Produkte, die zu mindestens 85 Prozent aus US-amerikanischem Stahl oder Aluminium bestehen, auf zehn Prozent. Diese Zollsenkungen gelten bis zum 31. Dezember 2027 und macht eine vorsichtige Prüfung der Güterklassifizierung notwendig. Die Proklamation und die zugehörigen Anhänge geben Aufschluss, welchem Zollsatz einzelne Güter unterliegen.

Zoll-Vereinbarung zwischen den USA und der Europäischen Union

Die Europäische Kommission und die USA wollen an der Zoll-Vereinbarung vom Sommer 2025 festhalten, allerdings setzt derzeit keine Seite die Vereinbarung zuverlässig um. Die USA stellen ihre Zollpolitik neu auf, seit ein Teil der US-Zölle Anfang des Jahres vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gekippt wurde. Die US-Zölle haben sich daher mehrmals geändert. Weitere Änderungen sind zu erwarten. Die Europäische Union hat ihre Zölle auf US-Importe noch nicht wie zugesagt gesenkt, aber die Zollsenkungen werden aktiv vorangetrieben.

Seite drucken