Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2024
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15. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland
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Der Rat der EU hat sich am 16. Dezember 2024 auf das mittlerweile 15. Sanktionspaket gegenüber Russland geeinigt. Ziel ist es, Russlands Fähigkeit, den illegalen Angriffskrieg auf die Ukraine zu führen, weiter zu beschränken.
Das Paket umfasst folgende Maßnahmen:
54 Personen- und 30 Einrichtungslistungen
Der Rat hat restriktive Maßnahmen gegen die Militäreinheit verhängt, die für die Bombardierung des Ochmatdyt-Kinderkrankenhausen zuständig war, gegen hohe Manager in führenden Unternehmen des Energiesektors, Personen, die für die Deportation von Kindern verantwortlich sind, Propagandisten, Personen, die für Umgehungsgeschäfte verantwortlich sind und zwei nordkoreanische Beamte.
Zudem wurden russische Verteidigungsunternehmen, Reedereien, ein Chemiewerk und eine russische zivile Fluggesellschaft, die das russische Militär logistisch unterstützt, gelistet. Darüber hinaus werden chinesische Akteure sanktioniert, die das russische Militär mit Drohnen- und mikroelektronischen Komponenten versorgen. Die restriktiven Maßnahmen beinhalten Einreise-, Verfügungs- und Bereitstellungsverbote.
Umgehungen
Der Rat nahm weitere Schiffe in die Liste der Schiffe auf, für die ein Hafenzugangsverbot und ein Verbot der Erbringung eines breiten Spektrums von Seeverkehrsdienstleistungen gilt. Diese Maßnahme zielt auf Nicht-EU-Tanker ab, die
- Teil von Putins Schattenflotte sind,
- den Mechanismus der Ölpreisobergrenze umgehen,
- den Energiesektor Russlands unterstützen,
- für den Transport von militärischer Ausrüstung für Russland verantwortlich sind oder
- am Transport von gestohlenem ukrainischem Getreide beteiligt sind.
Auf dieser Basis wurden heute 52 Schiffe aus Drittländern gelistet, womit sich die Gesamtzahl der designierten Schiffe auf 79 erhöht.
Handel
Der Rat hat 32 neue Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen nun strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter sowie für Güter und Technologien, die zur Stärkung und Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Einige dieser Einrichtungen befinden sich in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien, Vereinigte Arabischen Emirate) und waren in der Umgehung von Handelsbeschränkungen involviert oder haben sich an der Beschaffung sensibler Güter für russische Militäroperationen beteiligt.
Schutz europäischer Interessen
Um europäische Unternehmen besser vor Rechtsstreitigkeiten zu schützen, beschloss der Rat, die Anerkennung oder Vollstreckung von Urteilen russischer Gerichte auf der Grundlage von Artikel 248 der Schiedsverfahrensordnung der Russischen Föderation in der EU zu verbieten. Darüber hinaus hat der Rat eine Ausnahmeregelung eingeführt, die die Freigabe von Barbeständen ermöglicht, die von EU-Zentralverwahrern gehalten werden. Dies ist angesichts der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und russischen Vergeltungsmaßnahmen notwendig, die zur Beschlagnahme von Vermögenswerten von Zentralverwahrern in der EU führen. Schließlich hat die EU die Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen verlängert, die für Veräußerungen von Gesellschaften in Russland erforderlich sind. Die verlängerten Ausnahmeregelungen werden von den Mitgliedstaaten von Fall zu Fall gewährt und konzentrieren sich darauf, einen geordneten Veräußerungsprozess zu ermöglichen, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.