Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) erarbeitet derzeit den Prozess für die Erstattung der unrechtmäßig unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) erhobenen Zölle.
CAPE-Prozess zur Bündelung von Anträgen
Anstatt 53 Millionen einzelne Anträge manuell zu bearbeiten, plant CBP, die Rückerstattungen auf Importeur-Basis zu konsolidieren. Zu diesem Zweck schafft die Behörde einen Prozess namens „Consolidated Administration and Processing of Entries“ (CAPE) der nach und nach ausgerollt wird. Ab 20. April 2026 soll dieser für ausgewählte Fälle genutzt werden, später sollen immer mehr Einträge nach diesem Schema bearbeitet werden.
Der Prozess umfasst folgende Schritte: Importeure reichen über das Online-Portal ACE der Zollbehörde eine Erklärung ein, in der alle von den Zöllen betroffenen Einfuhren gelistet sind. Das System überprüft automatisch die Höhe der geschuldeten Zölle, berechnet diese neu und ermittelt die Rückerstattungen (zuzüglich Zinsen). CBP prüft die Berechnung und weist die Zahlung an. Importeure erhalten ihre Rückerstattung laut CBP innerhalb von 60 bis 90 Tagen nach Einreichen der Erklärung.
Wissenswertes für Importeure
Nur der Importeur oder der Zollagent, der die Zollanmeldungen eingereicht hat, kann die Erstattung der IEEPA-Zölle beantragen. Um den Antrag zu stellen, braucht man einen Account im Online-Portal ACE, dort müssen auch Kontoinformationen hinterlegt werden. Aufgrund einer Änderung der CBP-Vorschriften zahlt CBP Rückerstattungen ausschließlich elektronisch aus. CBP weist darauf hin, dass Importeure keine Zollrückerstattungen erhalten, wenn sie im Online-Portal ACE ihre Zahlungsinformationen nicht hinterlegen oder die Zahlungsfunktion nicht korrekt einrichten. CBP hat eine Anleitung zur korrekten Registrierung auf seiner Webseite veröffentlicht.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) fasst die Informationen zur Rückerstattung der IEEPA-Zölle online zusammen. Dort hinterlegte Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Zusätzlich wurde ein Postfach ( IEEPARefunds@cbp.dhs.gov ) für Fragen zur Rückerstattung der IEEPA-Zölle eingerichtet.