Die an den Unternehmenszielen und betrieblichen Bedürfnissen orientierte Weiterbildung ist ein Schlüssel zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit.
Um die Unternehmen vor allem bei der fortlaufenden digitalen und strukturellen Transformation zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2019 im Zuge der Qualifizierungsoffensive das Qualifizierungschancengesetz für die Förderung beruflicher Weiterbildung eingeführt. Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz sowie die 2024 neu eingeführten Regelungen im Weiterbildungsgesetz ergänzen mit weiteren Förderoptionen die vielfältigen Angebote für eine berufliche Weiterbildung.
Weiterbildung gezielt gestalten
Die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung hat das Ziel, Unternehmen bei der gezielten beruflichen Weiterbildung zu unterstützen und so Arbeitnehmer*innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen. Mit dem breiten Portfolio an Weiterbildungsmaßnahmen sind grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von der Qualifikation, dem Alter oder der Unternehmensgröße, förderfähig. Für Abschlussorientierte Weiterbildung sowie für Anpassungsqualifizierungen gibt es Zuschüsse zu Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt. Zum 01. April 2024 wurde im Zuge des Aus- und Weiterbildungsgesetzes das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III eingeführt.
In unserem Leitfaden haben wir für Sie die neuen Regelungen übersichtlich zusammengefasst.
Taskforce Fachkräftessicherung+
Die Taskforce FKS+ informiert und berät Unternehmen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung und unterstützt im gesamten Umsetzungsprozess.