Russland versucht, mittels Desinformationen und Cyberangriffe die Europäische Union, ihre Institutionen und ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren. Der Rat der EU hat am 08. Oktober 2024 die Verordnung (EU) 2024/2642 erlassen. Diese Verordnung ermöglicht es, restriktive Maßnahmen zu beschließen, um Russlands hybride Aktivitäten zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren. Am 16. Dezember 2024 erfolgten erste Listungen gegen 16 natürliche Personen und drei Einrichtungen .
Am 27. Januar 2025 hat der Rat der EU zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen drei russische Personen angenommen, die für eine Reihe von Cyberangriffen auf Estland im Jahr 2020 verantwortlich sind . Bei den aufgeführten Personen handelt es sich um Offiziere des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU), Einheit 29155.Diese Einheit ist bereits selbst mit Sanktionen belegt worden.
Die Listungen zielen darauf ab, die Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu stärken und das EU-Instrumentarium gegen hybride Bedrohungen in vollem Umfang zu nutzen, um Russlands hybride Aktivitäten zu verhindern.
Den gelisteten Personen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird ihr Vermögen in der EU eingefroren. Natürliche Personen unterliegen einem Einreise- und Durchreiseverbot.