Im Außenwirtschaftsverkehr mit Belarus, Russland und den von Russland besetzten ukrainischen Gebieten müssen Ausführer in der Zollmeldung erklären, dass Güter im Rahmen von Ausnahmetatbeständen oder Altvertragsregelungen ausgeführt werden oder keinen Beschränkungen gemäß der einschlägigen Sanktionsverordnungen unterliegen.
Da die Europäische Union zuletzt am 24. Februar 2025 ihre Sanktionen gegenüber Belarus und Russland ausweitete, hat die Europäische Kommission neue Codierungen eingeführt. Die neuen Codierungen stehen in ATLAS-Ausfuhr für die Abgabe von elektronischen Ausfuhranmeldungen zur Verfügung. Das Merkblatt im Downloadbereich gibt eine Übersicht über die neuen und abgeänderten Codierungen.