Letzte Aktualisierung: 13. November 2024
Information
Pilotabschluss M+E Tarifrunde 2024
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Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich vbm, NORDMETALL und IG Metall am Morgen des 12. November über folgende Kernpunkte geeinigt:
1. Laufzeit
Die Gesamtlaufzeit des Tarifabschlusses beträgt 25 Monate vom 01. Oktober 2024 bis zum 31. Oktober 2026.
2. Einmalzahlung
Es wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro im Februar 2025 festgelegt.
3. Erhöhung der Entgelttabellen
Nach sechs Nullmonaten werden die Entgelttabellen wie folgt erhöht:
Mit Wirkung zum 01. April 2025 werden die Tariftabellen um 2,0 Prozent erhöht.
Mit Wirkung zum 01. April 2026 werden die Tariftabellen um 3,1 Prozent erhöht.
4. Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungen werden wie folgt erhöht:
Mit Wirkung zum 01. Januar 2025 werden die Ausbildungsvergütungen um 140 Euro erhöht.
Mit Wirkung zum 01. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen um 3,1 Prozent erhöht.
5. Zusatzbetrag (T-ZUG B)
Die Auszahlung des T-ZUG (B) wird ab dem Kalenderjahr 2025 und die Folgejahre in den Monat Februar des jeweiligen Kalenderjahres vorgezogen. Der T-ZUG (B) steht ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr für die automatische Differenzierung zur Verfügung. Stattdessen kann ab dem Kalenderjahr 2025 das T-Geld automatisch differenziert werden.
Der Zusatzbetrag beläuft sich im Jahr 2025 auf 18,5 Prozent des Grundentgelts der jeweils gültigen EG 5 B. Ab dem Kalenderjahr 2026 beträgt der Zusatzbetrag 26,5 Prozent des Grundentgelts der jeweils gültigen EG 5 B.
6. Transformationsgeld (T-Geld) / Automatische Differenzierung
Die Auszahlung des T-Geldes wird ab dem Kalenderjahr 2025 und die Folgejahre in den Monat Juli des jeweiligen Kalenderjahres verschoben. Ab dem Kalenderjahr 2025 steht das T-Geld für die automatische Differenzierung zur Verfügung.
Der Hintergrund für den Tausch der tariflichen Sonderzahlungen für die Nutzung der automatischen Differenzierung (statt T-ZUG (B) nunmehr das T-Geld) liegt darin, dass es sich bei dem T-ZUG (B) um einen Pauschalbetrag handelt, der keinen Bezug zum individuellen Monatsentgelt hat. Somit waren bei der Nutzung der automatischen Differenzierung die unteren Entgeltgruppen in Relation zum Monatsentgelt stärker betroffen als die höheren Entgeltgruppen. Diese ungleichmäßige Belastung ist jetzt beseitigt. Zudem steht mit dem T-Geld im Fall der Nutzung der automatischen Differenzierung ein deutlich höheres Volumen zur Verfügung (immer in Abhängigkeit von der betrieblichen Entgeltgruppenbesetzung). Die automatische Differenzierung kann somit einen deutlicheren Beitrag zur Entlastung für Unternehmen in schwieriger wirtschaftlicher Situation bringen. Der Differenzierungsmechanismus entspricht dem der Jahre 2023 und 2024.
7. Tarifliche Freistellungszeit
Bei der tariflichen Freistellungszeit wurden die Anspruchsvoraussetzungen aus rechtlichen und pragmatischen Gründen angepasst. Insbesondere wurden für alle drei Gruppen (Eltern, Pflegende, Schicht) die Möglichkeit der Inanspruchnahme bei Teilzeit geregelt. Weiter wurde das Alter des in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhöht.
Für Pflegende und Eltern wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme der tariflichen Freistellungszeit auf weitere 3 Mal mit 6 Tage erhöht. Bei der Gruppe der Schichtarbeitnehmer wurde die Komplexität der bisherigen Regelung hinsichtlich der erforderlichen Betriebs- und Schichtzugehörigkeitszeiten reduziert.
Nachdem durch die Änderungen nun mehr Beschäftigte Freistellungszeit in Anspruch nehmen können, erhalten die Arbeitgeber Möglichkeiten, um das entfallende Arbeitsvolumen besser zu kompensieren und die betriebliche Umsetzung besser gestalten zu können.