Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie obliegt die kollektive Gestaltung von Arbeitsbedingungen den Tarifvertragsparteien: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln – Betriebe und Arbeitnehmer entscheiden im Rahmen der Koalitionsfreiheit, ob sie Tarifverträgen unterfallen oder nicht.
Für drei Viertel der Beschäftigten in Bayern galten im Jahr 2021 direkt oder indirekt tarifvertragliche Arbeitsbedingungen. Damit bleibt die Tarifbindung im Freistaat im mittelfristigen Trend stabil.
MehrWir informieren Sie über die Auslegung des Tarifvertrags über Branchenzuschläge in der M+E Industrie im Hinblick auf den zu zahlenden Mindestbranchenzuschlag.
MehrDie vbw hat eine kostenpflichtige Hotline eingerichtet, die über Tarifregelungen informiert.
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