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Letzte Aktualisierung: 15. März 2024

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EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie: Rat nimmt angepasstes Trilog-Ergebnis an

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 Beate Neubauer
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
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Der Rat der EU hat am Freitag den 15. März 2024 auf Botschafterebene den neuen Kompromiss zur EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie (CSDDD) gebilligt. Die vorgeschriebene qualifizierte Mehrheit wurde erreicht; Deutschland hat dem Text weiter nicht zugestimmt, einige andere Mitgliedstaaten haben jedoch ihr Abstimmungsverhalten verändert.

Die belgische Ratspräsidentschaft hatte in den vergangenen Wochen – jenseits des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens – mehrfach Änderungen am Trilogergebnis vorgenommen, um so eine Mehrheit im Rat herbeizuführen.

Inhalte beschlossener Kompromiss

Den nun beschlossenen Text finden Sie im Downloadbereich. Darin wurde vor allem der Anwendungsbereich der Richtlinie reduziert und punktuelle weitere Anpassungen am ursprünglichen Trilogergebnis vorgenommen:

  • Nach einer gestaffelten fünfjährigen Übergangsphase sollen Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern und einem Jahresbruttoumsatz von 450 Millionen Euro innerhalb der EU unter die Richtlinie fallen.
  • Die erste Phase dieser Übergangsphase beginnt drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie und betrifft zunächst Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern und einem Jahresbruttoumsatz von 1,5 Milliarden Euro.
  • Aus dem Anwendungsbereich wurden die gesonderten Schwellenwerte und die Einstufung von Branchen als Risikosektoren ersatzlos herausgestrichen.
  • Der dem Unternehmen nachgelagerte Teil der Aktivitätenkette ist nun so definiert, dass die Stufen von Recycling, Entsorgung sowie Tätigkeiten der indirekten Geschäftspartner entfernt wurden.
  • Der letzte verbliebene Bezug zu Vorgaben für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung ist mit Art. 15 Abs. 3 ersatzlos gestrichen worden.
  • Bei den Vorgaben zum Zugang zur zivilrechtlichen Haftung in Art. 22 ist eine Konkretisierung ergänzt worden, nach der die Autorisierung der tatsächlich geschädigten Person ausschlaggebend sein soll.

Mit der Zustimmung auf Botschafterebene ist der Weg frei für eine formelle Annahme des Textes im Rat der EU auf Ministerebene. Es steht zu erwarten, dass das Ergebnis auch im Europäischen Parlament (EP) angenommen wird. Die Richtlinie kann dann in Kraft treten.

Bewertung

Der Kompromiss enthält zwar richtige Änderungen mit Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Trilogergebnis. So wurde der Anwendungsbereich reduziert und es werden keine Hochrisikosektoren mehr definiert. Dennoch bleibt die Richtlinie hochproblematisch und birgt das große Risiko, die Wirtschaft bürokratisch zu überfordern. Sie schafft keinen Mehrwert für Menschenrechte und lediglich mehr Unsicherheit für die deutsche Wirtschaft. So fehlt eine klare Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer, auch eine Safe-Harbour-Klausel ist nicht enthalten.

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finaler Kompromisstext CSDDD

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