Seit dem Jahr 2020 existiert in Deutschland die steuerliche Forschungszulage. Seither können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungsaktivitäten von der Steuer absetzen. Da diese Art der Förderung in vielerlei Hinsicht flexibler ist als die klassische Projektförderung, war der damalige Einstieg in die steuerliche Förderung ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Forschungszulage erfüllt Erwartungen bisher nicht
In vielen anderen Ländern brachte die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung einen deutlichen Schwung für die industrielle Forschungsaktivität. Die positiven Effekte der steuerlichen Forschungszulage blieben bisher allerdings hinter den Erwartungen zurück.
Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen ist die Förderung für größere Vorhaben und Unternehmen nicht ausreichend und daher nicht attraktiv. Zum anderen sind die Vorgaben zu detailliert und zu bürokratisch ausgestaltet.
vbw fordert einfachere und bessere Förderung und zeigt notwendige Schritte
Um als Wirtschaftsstandort international wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir ein bürokratieärmeres Förderregime, das Unternehmen aller Größenklassen Anreize gibt, ihre Forschungsaktivitäten auszuweiten. Darauf muss die steuerliche Forschungszulage stärker ausgerichtet werden.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD weist dazu in die richtige Richtung. Er sieht vor, dass Fördersatz und Bemessungsgrundlage der Forschungszulage deutlich angehoben werden und das Verfahren einfacher ausgestaltet wird. Gestützt auf praktische Erfahrungen bayerischer Unternehmen und Experten zeigt unsere Position konkrete Aspekte auf, die dabei zu berücksichtigen sind.