Die EU-Kommission will mit einer Verpackungsverordnung im Rahmen des EU Green Deal einen aktuellen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle setzen. In einer gemeinsamen Erklärung bewerten vbw und Unternehmerverband Südtirol diese Überlegungen angesichts der extremen Krisensituation derzeit als problematisch und halten ein Moratorium für angebracht. Mehrere Punkte sind aber in jedem Fall zu beachten:
Realistische Quoten definieren
Vor einer Festlegung bestimmter Quoten für Recycling und den Einsatz von Recyclaten müssen wissenschaftlich basierte Abschätzungen zu deren Erfüllbarkeit vorliegen.
Technologieoffenheit beachten
„Negativlisten“ bestimmter Verpackungsmaterialien, die nicht verwertet werden können, sind nicht zielführend. Erforderlich sind klare wissenschaftliche Kriterien und eine kontinuierliche Anpassung an den technischen Fortschritt. Die Einbindung von Wirtschaft und Wissenschaft ist unabdingbar. Es darf keine weitreichende Befugnis für die EU-Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte geben, da sonst die Praxisnähe gefährdet wäre.
Doppelregulierungen vermeiden
Eine Aufnahme von Regelungen zur Chemikaliensicherheit in die Verpackungsverordnung ist problematisch. Der Fokus muss klar auf der Kreislauffähigkeit von Verpackungen liegen. Sonst droht eine überflüssige Doppelregulierung.
Details der gemeinsamen Erklärung finden sich in beigefügtem Download.