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Themen und Services/Digitalisierung

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2025

Information

KI-Schulungspflichten und verbotene KI-Praktiken

Kontakt
Dr. Joachim Wutte
Dr. Joachim Wutte
Betriebliche Altersversorgung (bAV), Arbeitsrecht
Telefon +49 (0) 89-551 78-658 +mobil+ +49 (0) 151-121 552 88

Die KI-Verordnung (AI Act) verbietet ab dem 02. Februar 2025 bestimmte KI-Praktiken und verpflichtet die Unternehmen, ihren Mitarbeitern KI-Kompetenz zu vermitteln. Wir klären auf, ob Arbeitgeber nun umfassende KI-Schulungen durchführen müssen.

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