Um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, hat der Bundestag am 23. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ("Weiterbildungsgesetz") beschlossen. Etliche Neuerungen treten zum 01. April 2024 in Kraft. Wir informieren über die wichtigsten Veränderungen
Neues Berufsorientierungsprogramm der BA
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Ab dem 01. April 2024 fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Berufsorientierungspraktika.
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Zielgruppe sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, noch nicht ausreichend beruflich orientiert sind und sich bei der BA als ausbildungssuchend gemeldet haben.
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Sie können während einer Dauer von mindestens einer bis maximal sechs Wochen einen oder mehrere Betriebe erkunden.
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Wenn das Praktikum nach Ende der Schulzeit im Sommer erfolgt und es für beide Seiten „passt“, können die jungen Menschen im Herbst als Auszubildende eingestellt werden.
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Weitere zentrale Informationen zu diesem Instrument finden Sie anbei in einem BDA-Onepager sowie einem Onepager der BA.
Neuer Mobilitätszuschuss
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Ab dem 01. April 2024 startet ebenfalls der neue Mobilitätszuschuss der BA.
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Er fördert junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen.
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Anbei finden Sie einen Flyer der BA mit weiterführenden Informationen.
Anpassungen der Einstiegsqualifizierung (EQ)
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Zudem wird auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) angepasst. Die Mindestlaufzeit beträgt dann vier statt bisher sechs Monate.
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Anbei finden Sie einen Flyer der BA zur angepassten EQ.
Diese und weitere Informationen wie z. B. Flyer und Onepager zum neuen Berufsorientierungsprogramm, die sich an Jugendliche und Lehrkräfte richten, werden ab dem 01. April 2024 auf der Internetseite der BA eingestellt.