Der Bund hat auf Basis des Koalitionsvertrages ein Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ mit umfangreichen Finanzhilfen beschlossen. Mit dem Sonderprogramm fördert die Bundesregierung die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Dafür stellt sie den Ländern insgesamt 500 Millionen Euro Finanzhilfen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Für Bayern werden insgesamt 116 Millionen Euro bereitgestellt. Zweck der Zuwendung ist die Schaffung und der Erhalt von Wohnraum.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) hat Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Auszubildende (AzubiR) am 14. Februar 2024 veröffentlicht. Die Richtlinie ist hier abrufbar.
Mit diesen Richtlinien wird die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende am Ausbildungsstandort Bayern unterstützt. Für AzubiR können seit dem 15. Februar 2024 Bewerbungen bei der Regierung, der Landeshauptstadt München, den Städten Augsburg und Nürnberg eingereicht werden.
Zuwendungsempfänger sind insbesondere gemeinnützige Träger und Organisationen, Träger und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe, Träger der beruflichen Bildung, Zusammenschlüsse von Berufs- und Fachverbänden, kommunale Unternehmen und Kommunen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Werkswohnungen, Behelfsunterkünfte, Blockschülerwohnheime sowie Wohnheime und Internate, die der beruflichen Rehabilitation dienen. Die Zuwendungsvoraussetzungen können den Richtlinien entnommen werden.
Bewertung
Zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und Unterstützung der Azubis begrüßt die vbw das Programm „Junges Wohnen“. Mit solch einem Programm könnte die Schaffung des benötigten Wohnraumes für Auszubildende zielgerichtet unterstützt werden. Wohnheime für Auszubildende können einen wichtigen Beitrag zur Förderung der regionalen Mobilität leisten und damit zur Sicherung des Fachkräfteangebotes.