Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2022
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BMBF-Publikation "Berufsausbildung in Teilzeit"
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Ein wichtiges Element für mehr Partizipationsgerechtigkeit ist die Teilzeitausbildung. Das Modell bietet die Chance, zusätzliche Ausbildungs-/Beschäftigungsverhältnisse zu begründen. Darüber hinaus bietet es Beschäftigten auch die Möglichkeit, weiterhin ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und zugleich langfristig die Chancen auf einen Einstieg als Fachkraft in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Um noch weitere Potenziale nutzen zu können, ist die vorgesehene Öffnung der Teilzeitausbildung im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu begrüßen. Seit dem 01. Januar 2020 gilt zudem: Mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes steht eine Teilzeitberufsausbildung allen Interessierten offen. Es gilt daher, die Teilzeitausbildung noch bekannter zu machen.
Kompakter Überblick über Teilzeitausbildung
Mit der aktualisierten Broschüre "Berufsausbildung in Teilzeit" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung erläutert. Neben Informationen über die Rahmenbedingungen einer Teilzeitberufsausbildung nach dem BBiG und der Handwerksordnung (HwO) bietet die Broschüre auch einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen und die zuständigen Ansprechpartner*innen, z. B. zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Kinderbetreuung.
Bei der Aktualisierung wurde die neue „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Teilzeitberufsausbildung gem. § 7a BBiG / § 27b HwO vom 10. Juni 2021“ aufgenommen und in Anhang A 3 der Publikation aufgenommen. Die Empfehlung enthält neben Einzelheiten zur Vereinbarung einer Teilzeitberufsausbildung u. a. eine Berechnungsformel zur Dauer einer Teilzeitberufsausbildung sowie Berechnungsbeispiele für die Praxis.