Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz werden für Anbieter von kritischer Infrastruktur Maßnahmen zur Wahrung der Betriebskontinuität jetzt gesetzlich verankert.
Das KRITIS-Dachgesetz regelt die Identifizierung kritischer Anlagen und setzt einheitliche Standards, um die physische Sicherheit zu stärken. In unserer Veranstaltung informieren wir darüber, welche Ziele das Gesetz verfolgt, für welche Branchen, Unternehmen oder Betreiber es gilt und welche Maßnahmen die betroffenen Organisationen künftig umsetzen müssen.
Zusätzlich gehen wir auf die NIS-2 Richtlinie ein, die einen gesetzlichen Rahmen für die Resilienz gegenüber Cyberrisiken schafft. Diese Richtlinie gilt für einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen als das KRITIS-Dachgesetz. Auch kleine- und mittelständische Unternehmen können betroffen sein.
Die Veranstaltung findet online statt. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Zugangslink per E-Mail.