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Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Pressemitteilung

vbw erteilt Tariftreuegesetz weiterhin klare Absage / Brossardt: „Bürokratisch und ordnungspolitisch problematisch“

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 Tobias Rademacher
Tobias Rademacher
Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigten Tariftreuegesetz weiterhin eine klare Absage. Demnach müssten sich Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes annehmen wollen, zur Einhaltung der Tarifregeln verpflichten. „Hierfür besteht absolut keine Notwendigkeit. Der administrative Aufwand würde für die Unternehmen auf ein nicht mehr vertretbares Maß ansteigen. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, Unternehmen aus dem Wettbewerb auszuschließen, die im Rahmen der bestehenden deutschen Gesetze tätig sind“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist auf die weiterhin gültige negative Koalitionsfreiheit, also die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, keinem Tarifvertrag beizutreten und keinen Tarifvertrag anzuwenden. „Dies muss auch für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gelten. Jede gesetzliche Regulierung von Arbeits- und Vergabebedingungen durch das Tariftreuegesetz kommt einem Angriff auf die Tarifautonomie gleich“, erklärt Brossardt und ergänzt: „Es ist ein pauschales Vorurteil, dass Unternehmen ohne Tarifbindung schlechte Arbeitsbedingungen bieten. Ein Tariftreuegesetz ist daher überflüssig.“

„Eine Ausweitung der Tarifbindung wird durch Tariftreueregelungen gar nicht erreicht. Sie erhöhen lediglich den Tarifzwang. Das ist kontraproduktiv“, so Brossardt. Vielmehr wirbt die vbw für eine Steigerung der Attraktivität der Flächentarifverträge durch moderne Öffnungs- und Differenzierungsregelungen. „Eine Erhöhung der Tarifbindung gelingt nur mit Modernisierung und zukunftsgerichteten Konzepten, nicht hingegen mit Zwang und staatlichen Vorgaben“, findet Brossardt.

Für die vbw ist auch ausgeschlossen, dass Gewerkschaften zusätzliche, verpflichtende digitale Zugangsrechte auf Beschäftigte und Betriebe bekommen. „Die im Betriebsverfassungsgesetz bestehenden Zugangsrechte sind völlig ausreichend. Es gibt daher keine Notwendigkeit für weitere Regelungen. Ein digitales Zugangsrecht kann allenfalls an eine vorhandene digitale betriebliche Infrastruktur anknüpfen. Insbesondere müssen digitale Streikaufrufe während einer Tarifrunde auf diesem Weg ausgeschlossen sein“, fordert Brossardt. Darüber hinaus muss der Datenschutz und die IT-Sicherheit gewährleistet sein.

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