Es ist enttäuschend, dass die nun vom Bundestag verabschiedete Reform der gesetzlichen Krankenversicherung das von der FinanzkomissionGesundheit vorgeschlagene Einsparvolumen nicht annähernd ausschöpft. Klar ist: Der Staat bleibt weiterhin deutlich hinter seiner Finanzierungsverantwortung zurück, selbst wenn er seine Beteiligung an den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern anpasst und der Bundeszuschuss weniger stark sinken soll.
Es ist zwar richtig, dass die Bundesregierung die Reformen der Sozialversicherung mit Nachdruck angeht, eine Schieflage bei der Verteilung der Lasten bleibt jedoch trotzdem bestehen. Arbeitgeber und Versicherte werden übermäßig belastet.
Die im Jahr 2027 einmalig geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 3.600 Euro ist nichts anderes als eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit. Die enormen Belastungen der Unternehmen führen bereits heute zu einem sich fortsetzenden Beschäftigungsrückgang. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verschärft dies noch mehr. Das mindert die jetzt schon mangelnde Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Vergleich weiter.“