Die bevorstehende erste Hitzewelle des Jahres wird nicht nur für volle Freibäder und überfüllte Eisdielen sorgen, sondern auch für arbeitsrechtliche Fragen am Arbeitsplatz. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist darauf hin, dass hohe Temperaturen grundsätzlich nichts an den Arbeitspflichten ändern.
„Einen gesetzlichen Anspruch auf ,Hitzefrei‘ gibt es nicht“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Gleichzeitig sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Hitze zu schützen. Die Betriebe nehmen diese Verantwortung sehr ernst und setzen auf praxistaugliche Lösungen, die zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen passen.“
Je nach Tätigkeit und betrieblichen Gegebenheiten reichen die Maßnahmen laut vbw von flexiblen Arbeitszeiten und zusätzlicher Beschattung über verstärkte Lüftung bis hin zur Bereitstellung von Getränken. Auch eine Lockerung bestehender Bekleidungsregelungen kann sinnvoll sein.
„Bei Extremwetterlagen sind praktikable und betriebsindividuelle Lösungen notwendig. Ein Büroarbeitsplatz bietet dafür ganz andere Voraussetzungen als eine Produktionshalle oder eine Baustelle. Deshalb braucht es flexible Maßnahmen statt pauschaler Regulierungen“, so Brossardt.
Die vbw betont zudem, dass Arbeitnehmer auch bei hitzebedingten Störungen im öffentlichen und privaten Nah- und Fernverkehr grundsätzlich das sogenannte Wegerisiko tragen und weiterhin für ihr rechtzeitiges Erscheinen am Arbeitsplatz verantwortlich sind.