Seit dem 01. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Die BDA hat zu den häufigsten Fragen ein FAQ erstellt. Zudem finden sich unter dem folgenden Link auf den Internetseiten der BDA zahlreiche Informationen zu dem neuen Verfahren.