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Themen und Services/Energie + Klima/Klima

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2024

Information

Skizzeneinreichung für zweite Ausschreibung zu Klimaschutzverträgen bis 30. September 2024

Am 29. Juli 2024 ist das zweite Vorverfahren im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge (KSV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gestartet. Das Programm hat zum Ziel, Unternehmen bei großen Dekarbonisierungsvorhaben zu unterstützen.

Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung für die Zulassung zum Gebotsverfahren

Um am für Ende 2024 geplanten zweiten Gebotsverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen zwingend am vorbereitenden Verfahren teilnehmen und bis spätestens zum 30. September 2024 Skizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einreichen. Nähere Informationen finden Sie auf der unten verlinkten Seite des BMWK.

Ähnliche Rahmenbedingungen wie in der ersten Gebotsrunde

Die Rahmenbedingungen des zweiten Verfahrens ähneln denen der ersten Gebotsrunde. Antragsberechtigt sollen Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen mit Produktionsanlagen sein, die mehr als 10.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen. Am Ende der Vertragslaufzeit soll die Anlage mindestens 90 Prozent weniger CO2-Äquivalent emittieren. Mehrere kleine Anlagen können sich als Konsortium bewerben.

Aktuell wird eine mögliche Anpassung einzelner Förderkriterien etwa im Bereich CCUS, Wasserstoff und Prozesswärme geprüft. Auf die entsprechende Umfrage des BMWK zum ersten Gebotsverfahren haben wir Sie hingewiesen.

Weiterführende Informationen

Das BMWK stellt auf seiner Website nähere Informationen zum Ablauf des zweiten vorbereitenden Verfahrens und den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung.

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