Der nationale Brennstoffemissionshandel verpflichtet seit 2021 Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen zur Ermittlung von Emissionen sowie zur Abgabe von Zertifikaten. Er soll maßgeblich zur Emissionsminderung in den Sektoren Wärme und Verkehr beitragen. Seit diesem Jahr fallen weitere Brennstoffe wie z. B. Kohle unter das System. Ab 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen berichts- und abgabepflichtig.
Auf EU-Ebene wurde unterdessen die Einführung eines europaweiten Handelssystems für den Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) beschlossen. Dieses wird sich auch auf den Brennstoffemissionshandel in Deutschland auswirken.
Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über die Ziele, den rechtlichen Rahmen und den Anwendungsbereich des Systems. Es wird auf die Pflichten eingegangen, die direkt betroffene Unternehmen erfüllen müssen. Ferner wird erläutert, welche Entlastungen im Zusammenhang mit dem System gewährt werden. Zudem werden der ETS 2 und dessen Folgen für das nationale System skizziert.